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Konjunktur2 Min. Lesezeit

Oberstes Gericht lässt Zeitarbeitsfirmen wieder Arbeitskräfte im Ausland für Jobs in Spanien anwerben

Das Gericht kippte die 2024er-Regel, die ETTs von der Anwerbung im Herkunftsland ausschloss, ein System, das mehr als 25.000 Arbeitskräfte nach Spanien brachte.

Dieser Artikel wurde aus dem Englischen übersetzt. Original lesen

Spains Oberster Gerichtshof hat eine Regierungsregel gekippt, die Zeitarbeitsfirmen, in Spanien ETTs genannt, die Anwerbung von Arbeitskräften in deren Heimatländern und deren Vermittlung nach Spanien für saisonale und befristete Jobs untersagte.

Die Regel

Die 2024er-Reform der spanischen Einwanderungsvorschriften schloss Zeitarbeitsfirmen vom System der „Anwerbung im Herkunftsland“ aus, bei dem Arbeitskräfte im Ausland für konkrete Jobs in Spanien angeworben werden. Der Oberste Gerichtshof urteilte nun, der Ausschluss sei nicht hinreichend begründet gewesen und habe an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage gefehlt, und hob ihn auf.

Wie die Anwerbung im Herkunftsland funktioniert

Im Rahmen des Systems wählt ein Unternehmen oder eine Agentur Kandidaten in deren Heimatländern aus, regelt Visa, Verträge, Reise und Unterkunft und holt sie für einen festgelegten Zeitraum nach Spanien. Wenn der Job endet, kehren die Arbeitskräfte heim, mit der Option, in künftigen Saisons zurückzukehren.

Laut Daten des Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration hat das Modell 25.767 ausländische Arbeitskräfte nach Spanien gebracht.

Warum Unternehmen es nutzen

Viele Arbeitgeber tun sich schwer, bestimmte Stellen zu besetzen, insbesondere in Landwirtschaft, Bau und Gastgewerbe, wo die Arbeit saisonal, körperlich fordernd oder schlecht bezahlt sein kann oder spezielle Erfahrung erfordert. Die Anwerbung im Ausland ist für diese Branchen zu einem wichtigen Instrument geworden, besonders während der Ernte- und der Touristensaison.

Was sich ändert

Das Urteil erlaubt ETTs die Rückkehr in das System: Sie dürfen wieder Arbeitskräfte im Ausland anwerben, den Papierkram erledigen und die Unterkunft im Auftrag der personalbedürftigen Unternehmen organisieren.

Die üblichen Verpflichtungen bleiben bestehen: Arbeitgeber müssen angemessene Unterkunft stellen, Einwanderungsverfahren einhalten und die Rechte der Arbeitskräfte wahren.

Die Debatte

Befürworter des Urteils sagen, es gebe Arbeitgebern einen flexiblen, legalen Weg, Arbeitskräftemangel zu decken. Gewerkschaften stehen der Rolle von Zeitarbeitsfirmen seit langem skeptischer gegenüber, warnen davor, dass im Ausland angeworbene Arbeitskräfte anfällig für schlechte Wohn- und Arbeitsbedingungen seien, und fordern strenge Aufsicht.

Relevanz für die Balearen

Auf den Inseln, wo Hotels, Restaurants und Baufirmen jeden Sommer um Personal ringen – nicht zuletzt wegen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum – ist die Anwerbung im Herkunftsland eine der Optionen, die Unternehmen prüfen. Die dem System anhaftende Unterkunftspflicht bleibt jedoch ein großes Hindernis auf Inseln, wo schon das Finden eines Zimmers eine Herausforderung ist.

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